Was ist eine anfechtungsklage

Eine Anfechtungsklage ist eine Klage, die darauf abzielt, eine unmittelbare Änderung der Rechtslage herbeizuführen. Sie kommt insbesondere in. 1 Die Anfechtungsklage ist Gestaltungsklage, weil das Gerichtsurteil unmittelbar kassatorisch auf die Rechtslage einwirkt. Eine Umsetzung des Urteils durch die. 2 Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz. 3 Was ist eine Anfechtungsklage? Bei der Anfechtungsklage handelt es sich um eine Klageart aus dem Gebiet des Verwaltungsrechts, also aus dem Öffentlichen Recht. 4 Als „ Anfechtungsklage “ wird eine Klageart bezeichnet, welche darauf abzielt, mit deren Urteil die Rechtslage direkt zu ändern. Am häufigsten kommt die Anfechtungsklage im Verwaltungsrecht. 5 Die Anfechtungsklage ist eine Klageart in der deutschen Verwaltungsgerichtsordnung, in der Finanzgerichtsordnung und dem Sozialgerichtsgesetz. Im Gesellschaftsrecht wird die Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder einer Eigentümerversammlung bei Eigentumswohnungen ebenfalls als Anfechtungsklage bezeichnet. 6 Die Anfechtungsklage ist statthaft, wenn der Kläger die Aufhebung eines Verwaltungsaktes durch das Verwaltungsgericht begehrt. Des Weiteren ist die Klagebefugnis des Klägers erforderlich. 7 1. Die Anfechtungsklage ist nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den angegriffenen Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Außerdem muss eine persönliche Klagebefugnis bestehen. Diese besitzen bei Bescheiden über gesonderte Feststellungen für Gesellschaften oder Gemeinschaften. 8 Die Anfechtungsklage ist in § 42 Abs. 1 Var. 1 VwGO geregelt und ist statthaft, wenn der Kläger die Aufhebung eines noch nicht erledigten Verwaltungsakts begehrt. Die Voraussetzungen, die ein Verwaltungsakt hat, sind dabei in § 35 S. 1 VwVfG geregelt und hier zu prüfen. 9 Die Anfechtungsklage ist in § 42 Abs. 1 Var. 1 VwGO geregelt und ist statthaft, wenn der Kläger die Aufhebung eines noch nicht erledigten Verwaltungsakts begehrt. Die Voraussetzungen, die ein Verwaltungsakt hat, sind dabei in § 35 S. 1 VwVfG geregelt und hier zu prüfen. Je nach der individuellen Fallgestaltung müssen aber nicht alle. anfechtungsklage beispiel 10 Eine Anfechtungsklage ist eine Klageart, welche das Ziel verfolgt, die Rechtslage durch ihr Urteil direkt zu verändern. Die Anfechtungsklage kommt aus dem. 11 verpflichtungsklage 12